Die Trickserei muss ein Ende haben. Die Kommunalwahlen müssen nun zwingend mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden. Alles andere ist weder verfassungsrechtlich noch organisatorisch geschweige finanziell, gegenüber dem Bürger zu vertreten. So gebietet es die Achtung vor dem Verfassungsgerichtshof, dass der Wahltermin nicht erneut aus parteitaktischen Gründen festgelegt, sondern jetzt das Ziel einer hohen Wahlbeteiligung verfolgt wird.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht erneut zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht werden. Zudem können die Kommunen keinen weiteren Wahltermin schultern, wenn in kürzester Zeit zwei Wahlen an verschiedenen Sonntagen durchgeführt werden müssen. Alleine die ehrenamtlichen Wahlhelfer zu finden, wird immer schwieriger. Zuletzt ist ein zusätzlicher Wahltermin reine Geldverschwendung. Die Landesregierung hat selbst auf die hohen Kosten von über 40 Mio. Euro hingewiesen.
Vor dem höchsten Gericht des Landes wurde heute der von Innenminister Ingo Wolf (FDP) auf den Tag der Europawahl festgelegte Kommunalwahltermin gekippt. Die Verfassungsrichter sehen den langen Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen dem vorgesehenen Wahltag und dem Beginn der neuen Wahlperiode als verfassungswidrig an.
Nie zuvor wurde in NRW die Demokratie derart zum Spielball parteipolitischer Interessen einer Landesregierung. Erst wurde die Stichwahl abgeschafft – einmalig in Deutschland. Dann sollten Europa- und Kommunalwahlen zusammengelegt werden, weil CDU und FDP die hohe Wahlbeteiligung fürchteten, die es bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl geben würde. Nun steht ein weiterer Streit um den neuen Wahltermin ins Haus.
Getrieben von den Machtinteressen der FDP, droht auch die CDU jedes Augenmaß zu verlieren und Helfer bei einem gigantisches Steuergeld-Vernichtungsprogramm zu werden, wenn der FDP-Innenminister sich durchsetzen sollte und einen eigenständigen Kommunalwahltermin festlegt. Verfassungsminister Ingo Wolf müsse sich vielmehr fragen lassen, wie oft er seine Politik noch durch die Gerichte korrigieren lassen will. Erst im Dezember letzten Jahres wurde die sogenannte faktische Sperrklausel des Kommunalwahlgesetzes vom Verfassungsgerichtshof kassiert und auch sein Gesetz zur Online-Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.