Die Forderung muss eindeutig lauten: Wer den öffentlichen Straßenraum verunreinigt muss dafür auch resolut zur Verantwortung gezogen werden!
Nach der Straßensatzung der Stadt Wuppertal kann die Verunreinigung des öffentlichen Straßenraumes mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die nun angedachten Kontrollen und anschließende Ermahnungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, werden aber wirkungslos bleiben und nicht zu Verbesserungen führen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes müssen neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch die Kontrolle der Hundehalterinnen und Hundehalter verstärken. Wer bereits keine Tüte oder Ähnliches zur Beseitigung der Verunreinigungen mit sich führt, kann auch nie das Geschäft ihres oder seines Hundes beseitigen. Eine Änderung der Straßensatzung muss daher zumindest diskutiert werden.
Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen sind seit jeher ein Problem größer Städte und auf die Rücksichtslosigkeit Einzelner zurückzuführen. Fast jeder hat es bestimmt schon erlebt: Die Hundehalterin oder der Hundehalter lässt seinen Hund auf öffentlichen Fußwegen mehr oder weniger große Geschäfte verrichten, ohne sich um die Beseitigung zu kümmern. Ermahnungen und Hinweise sinnlos. Die Fußgängerin oder der Fußgänger lässt einfach seinen Müll auf der Straße landen, ohne sich um die Beseitigung zu kümmern. Ermahnung und Hinweise sinnlos.
Bei Verstößen hilft offensichtlich nur ein saftiges Bußgeld, um die erhoffte Einsicht dauerhaft sicherzustellen. Appelle gab es in der Vergangenheit genug. Emotionalisierende Kampagnen, wie etwa in Berlin, führten zu keiner Verbesserung. Leidtragende der Rücksichtslosigkeit sind sonst die Übrigen und die Reinigung zahlt die Solidargemeinschaft. Dieser Zustand ist unsozial und muss geändert werden.