Wenige Stunden vor Beginn der Hauptverhandlung im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht zur Eingruppierung der Politessen und Politeure der Stadt Wuppertal kam das abrupte aber nicht minder erfreuliche Ende des Verfahrens. Am späten Nachmittag des 18. März 2014 hat die Stadt Wuppertal die Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal zurückgezogen. Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte den Politessen und Politeuren Recht gegeben und geurteilt, dass die betroffenen Beschäftigten in die Entgeltgruppe 5 statt der Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden müssen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Die betroffenen Beschäftigten erhalten rückwirkend den höheren Lohn. Neben den fünf Klägerinnen sind weitere elf von ver.di vertretene Politessen am Verfahren beteiligt gewesen.
„Die Rücknahme der Berufung bedeutet einen Sieg auf ganzer Linie. Nachdem zu erwarten war, dass die Berufung der Stadt keinen Erfolg haben würde, wollte man wohl Schadensbegrenzung betreiben und ein weiteres Urteil in der Sache vermeiden. Uns soll es Recht sein, haben wir uns doch mit unserer Rechtsaufassung durchgesetzt. Unser Dank gilt dem Rechtsanwalt Elmar Weber, der einen Großteil der Verfahren für uns begleitet hat, und den mutigen Kolleginnen und Kollegen, die sich nun zu Recht freuen dürfen“, kommentiert Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Bezirk Wuppertal-Niederberg, den erfolgreichen Abschluss der Verfahren.